Grundsätzlich gilt, dass ein Pauschalvertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und der VG Musikedition die Vervielfältigung von Noten, Liedern und Liedtexten erlaubt: dieser ermöglicht es den katholischen Kirchengemeinden, ohne gesonderte Genehmigung (analoge) Fotokopien für den Gemeindegesang im Gottes-dienst zu verwenden. Ein weiterer Gesamtvertrag ermöglicht es Gemeinden und sons-tigen Einrichtungen der katholischen Kirche, (auch digitale) Vervielfältigungen (inklusive Beamernutzungen für Gottesdienste) von Noten und Liedtexten in weiteren Ge-meindeveranstaltungen, in Kinderbetreuungseinrichtungen, Aus-, Weiter- und Familienbildungsstätten oder beispielsweise in Einrichtungen der Altenpflege herzustellen und zu verwenden.
Es ist darüber hinaus wichtig, dass Sie Texte, die Sie verwenden möchten, bezüglich des Urheberrechtes bzw. der Nutzungsrechte überprüfen.
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